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Sie können evangelische Jugendarbeit fördern... ... nachhaltig mit einer Zustiftung: Mit einer Zustiftung wächst das Stiftungsvermögen. Damit steigen auch die jährlichen Zinsen, aus denen die Stiftung StievKindeR die kirchliche Jugendarbeit fördert. Zustiftungen helfen daher langfristig und tragen dazu bei, dass wir kontinuierlich und verlässlich arbeiten können. Für Personalkosten - darum geht es vorrangig - ist eine längerfristige Planung wichtig. Besonders attraktiv ist die Zustiftung, wenn Sie der Stiftung StievKindeR eine größere Summe zuwenden oder testamentarisch vermachen möchten. Bitte geben Sie auf Ihrer Überweisung an, dass es sich um eine Zustiftung handeln soll. ... kurzfristig mit einer Spende: Eine Spende fließt nicht in das Stiftungsvermögen und kann daher sofort ausgegeben werden. Sie hilft also schneller, dafür aber nur kurzfristig, weil das Spendenaufkommen von Jahr zu Jahr stark schwanken und daher nur schwer kalkuliert werden kann. ... regelmäßig mit einer Einzugsermächtigung: Wenn Sie die Stiftung StievKindeR regelmäßig unterstützen möchten, ist das Lastschriftverfahren das Bequemste für Sie und für uns. Hier finden Sie eine Einzugsermächtigung, die Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zuschicken können. Alles weitere erledigen wir dann für Sie. Eine Spendenbescheinigung schicken wir Ihnen in jedem Fall unaufgefordert zu, wenn Sie uns mit der Überweisung Ihre vollständige Anschrift mitteilen. Die Stiftung StievKindeR ist eine rechtlich unselbstständige Stiftung in gemeinsamer Trägerschaft der vier Kirchengemeinden Bosau, Eutin, Malente und Neukirchen. Für Zustiftungen und Spenden an die Stiftung StievKindeR gilt daher die auch für sonstige Spenden zu kirchlichen Zwecken übliche Abzugsfähigkeit. Darüber hinaus können für Zuwendungen an die Stiftung StievKindeR jährlich bis zu 20.450 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Für Einzelzuwendungen ab 25.565 Euro greift die Großspendenregelung. Nach Ausschöpfung der genannten Höchstbeträge besteht die Rücktragsmöglichkeit von einem Jahr und die Vortragsmöglichkeit von fünf Jahren bei der Einkommensteuer. Bei der Gewerbe- und Körperschaftsteuer besteht nur die Vortragsmöglichkeit von sechs Jahren. Unsere Bankverbindung: IBAN DE21 2139 2218 0000 0140 28 BIC GENODEF1EUT |
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